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EU AI Act · Verordnung (EU) 2024/1689

KI transparent und verantwortungsvoll nutzen.

Welche Regeln für die KI-Funktionen in TicketBuddy relevant sind, wann Inhalte gekennzeichnet oder geprüft werden müssen und wie wir die Nutzung nachvollziehbar gestalten.

Informationsversion

2026-07-31

Art. 4 gilt seit

2. Februar 2025

Art. 50 gilt ab

2. August 2026

Rechtsgrundlage

Die für TicketBuddy wichtigsten Vorschriften

TicketBuddy unterstützt Veranstalter bei der Erstellung von Bildern und Texten. Für diese Funktionen sind vor allem die Rollenverteilung, KI-Kompetenz und die Transparenzregeln für generative Systeme maßgeblich.

Art. 2

Anwendungsbereich

Der AI Act erfasst unter anderem Anbieter, die KI-Systeme in der EU auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen, sowie Betreiber mit Niederlassung in der EU. Rein persönliche, nicht berufliche Nutzung ist ausgenommen.

Art. 3 Nr. 3, 4, 56, 60

Anbieter, Betreiber, KI-Kompetenz und Deepfake

Die Pflichten unterscheiden zwischen dem Anbieter eines KI-Systems und dem Betreiber, der es beruflich unter eigener Verantwortung einsetzt. Ein Deepfake ist KI-erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der realen Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich echt wirken kann.

Art. 4

Ausreichende KI-Kompetenz

Anbieter und Betreiber müssen nach besten Kräften für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden und weiterer handelnder Personen sorgen. Zu berücksichtigen sind Wissen, Erfahrung, Ausbildung, Nutzungskontext und die betroffenen Personengruppen.

Art. 50 Abs. 1

Direkte Interaktion mit KI

Bei Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, muss grundsätzlich erkennbar sein, dass die Interaktion mit einem KI-System erfolgt, sofern dies für eine angemessen informierte und aufmerksame Person nicht ohnehin offensichtlich ist.

Art. 50 Abs. 2

Maschinenlesbare Markierung

Anbieter von Systemen, die synthetische Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalte erzeugen, müssen die Ausgaben maschinenlesbar und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar markieren. Die technische Lösung muss nach dem Stand der Technik möglichst wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig sein.

Art. 50 Abs. 4 bis 6

Deepfakes, Texte und Barrierefreiheit

Betreiber müssen Deepfakes offenlegen. Für KI-Texte gilt die Offenlegungspflicht, wenn sie zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden. Sie entfällt bei menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle, wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Hinweise müssen spätestens beim ersten Kontakt klar, unterscheidbar und barrierefrei sein.

Art. 99 Abs. 4, 6

Sanktionen

Verstöße gegen Art. 50 können in die Bußgeldkategorie von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes fallen. Für Unternehmen, insbesondere KMU, gelten die Berechnungs- und Verhältnismäßigkeitsregeln des Art. 99; die konkrete Sanktion bestimmen die zuständigen Behörden im Einzelfall.

Art. 113

Zeitlicher Geltungsbeginn

Der AI Act gilt grundsätzlich ab 2. August 2026. Kapitel I und II einschließlich Art. 4 zur KI-Kompetenz gelten bereits seit 2. Februar 2025. Die Transparenzpflichten aus Art. 50 gelten ab 2. August 2026.

Umsetzung in TicketBuddy

Aufklärung, Kennzeichnung und Nachweis

Die folgenden Produktmaßnahmen bilden einen vorsichtigen TicketBuddy-Standard. Sie gelten ausschließlich dort, wo eine Person tatsächlich eine KI-Funktion verwendet.

01

Persönlicher, versionierter Hinweis

Jeder Admin-Nutzer erhält die aktuell gültige Information vor der ersten KI-Nutzung und nach einer inhaltlich relevanten Aktualisierung erneut.

02

Nur nach tatsächlicher KI-Nutzung

Kennzeichnungen, Prüfbestätigungen und KI-Auditdaten werden nicht auf manuell erstellte Inhalte übertragen. Die Herkunft bleibt pro Inhalt eindeutig.

03

KI-Bilder sichtbar und technisch markieren

KI-generierte Bilder erhalten vorsorglich eine sichtbare EU-KI-Kennzeichnung sowie maschinenlesbare Herkunftsinformationen. Alternativtexte und zugängliche Beschreibungen nennen ebenfalls den KI-Ursprung.

04

Redaktionelle Prüfung von KI-Texten

Vor der Veröffentlichung relevanter KI-Texte bestätigt der Nutzer eine inhaltliche Prüfung. Bei News oder anderen Texten von öffentlichem Interesse bildet dies zusammen mit klarer redaktioneller Verantwortung die Ausnahme des Art. 50 Abs. 4 ab. Für E-Mails und SEO-Texte nutzt TicketBuddy die Prüfung zusätzlich als Qualitätsstandard.

05

Nachvollziehbarer Audit-Trail

Pro Nutzer werden mindestens Richtlinienversion, Sprache, Zeitpunkt und Identität der Kenntnisnahme protokolliert. Inhaltsbezogene Einträge halten zusätzlich KI-Nutzung, Prüfentscheidung und verantwortliche Person fest.

06

Klar und barrierefrei

Hinweise werden verständlich, unterscheidbar und spätestens bei der ersten relevanten Interaktion angezeigt. Screenreader erhalten eine eindeutige Information über den KI-Ursprung.

Was die Zustimmung bedeutet

Die Bestätigung dokumentiert, dass der Nutzer informiert wurde und die Regeln zur Kenntnis genommen hat. Sie überträgt keine gesetzliche Verantwortung auf den Nutzer, ersetzt keine Schulung oder Einzelfallprüfung und befreit TicketBuddy oder den Veranstalter nicht von eigenen Pflichten.

Wichtige Abgrenzungen

Nicht jede KI-Ausgabe hat dieselbe Pflicht

Nicht jedes KI-Bild ist rechtlich ein Deepfake. TicketBuddy kennzeichnet dennoch alle vollständig KI-generierten Bilder vorsorglich, weil der spätere Verwendungskontext und eine mögliche Ähnlichkeit mit realen Motiven nicht immer sicher vorhersehbar sind.

Nicht jeder KI-Text muss nach Art. 50 Abs. 4 öffentlich als KI-generiert bezeichnet werden. Die Norm betrifft Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle plus klare redaktionelle Verantwortung können die Offenlegungspflicht entfallen lassen.

Die üblichen TicketBuddy-Funktionen zur Bild- und Texterstellung werden hier als generative Assistenz und nicht als Hochrisiko-Anwendung beschrieben. Ändert ein Veranstalter Zweck oder Einsatzkontext, etwa hin zu Personalentscheidungen, biometrischer Kategorisierung oder anderen in Anhang III genannten Bereichen, ist eine gesonderte rechtliche Bewertung erforderlich.

Offizielle Quellen

Verordnung und EU-Leitlinien

Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Die Kommissionsleitlinien erläutern die Anwendung von Art. 50; der Verhaltenskodex ist freiwillig und ersetzt die Verordnung nicht.

Kontakt

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